Hamburger Link Urteil

Wappen Hamburg

Das Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12. September 1998, mit dem Aktenzeichen: 312 O 85/98, über die Verlinkung von Webseiten kennen viele Internetsurfer und wird von vielen Webmastern zur Distanzierung von fremden Inhalten im eigenen Haftungsausschluss verwendet.

Ist die Distanzierung von fremden Inhalten bei der Verlinkung wirklich so einfach?

„Mit dem Urteil vom 12. September 1998 …“

So oder in ähnlicher Form beginnt das wohl am meisten zitierte und falsch interpretierte Gerichtsurteil, welches jeder Internetsurfer bestimmt schon einmal in einem Haftungsausschluss/ Disclaimer gelesen hat oder schlimmstenfalls selbst auf seiner Webseite verwendet.

Würde jeder Webseitenbetreiber, der glaubt sich mit diesem Zitat von gesetzten Links distanzieren zu können, dass Urteil vom Landgericht Hamburg einmal lesen, würde er schnell feststellen, dass es ihn weder betrifft, noch auf ihn anwendbar ist. Abgesehen davon wurde dieses Urteil niemals rechtskräftig, da dieses Klageverfahren in einem Vergleich endete.

Man lasse sich einmal die Konsequenz und Logik Inkonsequenz und Unlogik des folgenden Satzes auf der Zunge zergehen!

„Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten.“

Der Webmaster oder Betreiber einer Webseite setzt einen Link auf eine andere Webseite, weil er sie gut findet, weil sie weiterführende Informationen bietet oder weil es ein befreundeter Webmaster ist. Er setzt also vorsätzlich, in voller Absicht, mit Wissen und Wollen einen Link und anschließend distanziert er sich davon?

Wer einen Link setzt, möchte auch, dass ihn die Besucher seiner Webseite sehen und anklicken. Wer also bei der Verlinkung schon weiß, das die Inhalte der Zielseite rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, kann sich anschließend nicht von deren Inhalten mit einem pauschalen Hinweis jeglicher Verantwortung entziehen. Das wäre doch naiv, oder?

Man könnte auch ein Schild über dem Autokennzeichen anbringen, auf dem steht:
„Ich hafte nicht für zu schnelles Fahren.“

Wie man sieht, ist es also nicht möglich, sich von Links auf der eigenen Webseite zu distanzieren. Man kann lediglich darauf verweisen, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung keine rechtswidrigen Inhalte auf der Zielseite vorhanden waren und dass es für den Betreiber unzumutbar ist, ständig alle Links auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen. Aber keinesfalls kann man sich davon distanzieren!

Da die Verwendung eines solchen Haftungsausschlusses/ Disclaimer also nicht ernst gemeint sein kann, ist er somit ungültig und entfaltet keinerlei rechtliche Wirksamkeit.